Geplante Ausweisung der geschützten Landschaftsbestandteile „Mainhang nördlich Galgenberg bei Marktbreit“ nach § 29 BNatSchG
Wenn alle externen Grundstückseigentümer zustimmen, wird der Stadtrat Marktbreit nochmals beraten bzw. den gefassten Beschluss vom 11.03.2013 (Ablehnung der geplanten Ausweisung) ändern. Es sollen dabei die Wege wie bisher nutzbar sein.
Änderung des FlNPl der Stadt Marktbreit und Aufstellung des Bebauungsplans „Am Hasenpfad II“ im Stadtteil Gnodstadt
Der von den Anwohnern „Am Steinbruch“ geforderte Lärmschutz wird berücksichtigt. Es wurde eine schalltechnische Untersuchung der IBAS Ingenieurgesellschaft mbH am 21.01.2014 durchgeführt. Die in diesem Gutachten erarbeiteten Lärmkontingente wurden in den Bebauungsplan übernommen und halten die Orientierungswerte für gewerbliche Geräuschimmissionen nach DIN 18005 ein. Anschließend wurde über die Einwände der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentl. Belange beschlossen und die 5. Änderungen des Flächennutzungsplans festgestellt.
Änderung des Bebauungsplans Ohrenberg
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 03.07.2014 wird ohne Änderungen gebilligt und ist Grundlage des weiteren Verfahrens. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Kommunale Abgaben - Hundesteuer für Kampfhunde
Es wurde dem Stadtrat eine Vergleichstabelle mehrerer Kommunen zur jährlichen Hundesteuer vorgelegt. Das Vorgehen hinsichtlich der Gebühren anderer Kommunen im Landkreis Kitzingen wurde erläutert und verglichen. Die Verwaltung wird beauftragt dieHundesteuersatzung ab 01.01.15 um eine Hundesteuer für Kampfhunde mit einem jährlichen Betrag von 300 EUR zu erweitern.
Breitbandrichtlinie 2014 – 2018
Am 10.07.2014 ist eine neue Breitbandrichtlinie in Kraft getreten. Für die Stadt Marktbreit ist demnach ein Fördersatz von 60 %max. 550.000 € möglich. Es sind Verfahrensschritte zu durchlaufen. Danach sind mindestens 30 MBit/s im Downlaod für die Haushalte und Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet möglich. Die Verwaltung wird die ersten drei Module des Förderverfahrens durchführen und das „Startgeld Netz‘“ beantragen. Frau Kerstin Ebert (Geschäftsstellenleiterin) wird zur Breitbandpatin bestellt.
Flächennutzungsplan für Windkraftanlagen mit den Kommunen Martinsheim, Obernbreit und Seinsheim
Bürgermeister Hegwein informiert über ein Schreiben der Gemeinde Martinsheim vom 06.08.2014 zum gemeinsamen Flächennutzungsplan für Windkraftanlagen mit den Kommunen Martinsheim, Marktbreit, Obernbreit und Seinsheim. Dies beinhaltet die Absage der Weiterführung des Flächennutzungsplans mit Beschluss vom Gemeinderat Martinsheim vom 24.02.2014 sowie die Ankündigung einer Änderung des Flächennutzungsplans allein durch die Gemeinde Martinsheim.