Die Stadt Marktbreit informiert

Kategorie: Aktuelle Termine

Die Stadt Marktbreit informiert

 

 

Aus der Stadtratssitzung vom 09.02.2015:

 

 

Änderung der Sanierungssatzung

 

Die Grenze des Geltungsbereichs wird in der Mainstraße bis einschließlich Hr. Nr. 60 erweitert.

 

Änderung der Gestaltungssatzung

 

Die Grenze des Geltungsbereichs (Plan zu Ziffer 2.1 Abs. 2 der Gestaltungssatzung der Stadt Marktbreit) wird durch die geänderte Satzung ersetzt und in der Mainstraße bis einschließlich Hr. Nr. 60 erweitert.

 

Ziffer 4.4, Abschnitt Material, Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„Ausnahmsweise können auch Kunststoff oder einbrennlackierte Aluminiumprofile nach Vorlage eines Materialmusters oder –beschreibung, zugelassen werden. Die Ausnahmereglungen werden als Einzelentscheidung von den Denkmalschutzbehörden getroffen. Es ist zu beachten, dass Kunststoff- oder Aluminiumfenster nicht aus dem Kommunalen Förderprogramm bzw. dem erweiterten Förderprogramm bezuschusst werden können.“

 

3. Änderung des erweiterten Kommunalen Förderprogramms

 

Die Grenze des Geltungsbereichs (Anlage zu § 1 Satz 2 des kommunalen Förderprogramms) wird bis einschließlich Hs. Nr. 60 erweitert.

 

§ 5 a Kinderrabatt

 

(1) Die Stadt Marktbreit gewährt beim Kauf eines stadteigenen Grundstücks einen Kinderrabatt in Höhe von 1.500 € je Kind (bis zu einem Alter von maximal 18 Jahren), wenn das Objekt vom Erwerber selbst zu Wohnzwecken genutzt wird. Zum Stichtag der Beurkundung werden die Anzahl der Kinder, die auf dem Grundstück wohnen bzw. gemeldet sind /werden, zugrunde gelegt. Der Kinderrabatt wird auch für später geborene Kinder gewährt, diese Regelung gilt jedoch längstens bis 5 Jahre nach dem Kauf (Beurkundung) des Grundstücks.

 

(2) Bei einer Veräußerung von Privat an Privat gilt Abs. 1 entsprechend. Die Stadt Marktbreit gewährt hier einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € je Kind.“

 

4. Änderung der Gebührensatzung der Feuerwehr

 

Das Verzeichnis der Pauschalsätze (Anlage zu § 1 Abs. 3 der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Marktbreit) wird geändert.

 

Die Satzung tritt am 01.03.2015 in Kraft.

 

 

 

Bekanntgaben

 

Erster Bürgermeister Hegwein gibt bekannt, dass am 28.02.2015 um 11.°° Uhr die offizielle Eröffnung des Wohnmobilstellplatzes stattfindet.

 

Dem Sachvortrag der Verwaltung vom 12.01.2015 bezüglich der 10H-Reglung kann nicht widersprochen werden, da die Stadt Marktbreit nicht betroffene Nachbargemeinde i.S.v. Art. 83 Abs. 3 BayBO n.F. ist.

 

Das DB-Netz gibt bekannt, dass im Frühjahr 2015 in das 2. Wartehäuschen am Bahnhof 3 Sitzmöglichkeiten installiert werden.

 

 


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