Die Stadt Marktbreit nimmt die Bedarfsmitteilung 2017 für „Marktbreit Altstadt“ für das Städtebauförderungsprogramm zur Kenntnis und genehmigt den Antrag.
Der Antrag schließt mit förderfähigen Gesamtkosten in 2017 mit voraussichtlich 925 Tsd. €, in 2018 mit voraussichtlich 1.375 Tsd.€, in 2019 mit voraussichtlich 645 Tsd.€ und in 2020 mit voraussichtlich 245 Tsd.€.
Flächennutzungsplan der Stadt Marktbreit mit Bebauungsplanverfahren Römerlager
Die Stadt Marktbreit sieht vorerst von der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens „Römerlager“ ab. Für den weiteren Baulandbedarf soll das Baugebiet „Ohrenberg“ im Rahmen eines 4. Bauabschnittes erweitert werden. Positive Signale hat es diesbezüglich von Seiten des Landratsamt Kitzingen schon in der Besprechung am 02.05.2016 gegeben, wenn die Stadt das Thema Lärmschutz, ggf. durch Festsetzung im aufzustellenden Bebauungsplan“, berücksichtigt.
Bei den Behörden wird nachgefragt, wann die weitere Sichtung des „Römerlagers“ durchgeführt wird, da nach Aussage der Denkmalpflege bis jetzt nur 10% erledigt sind. Der Heimatminister und das Kultusministerium werden mit dem Hinweis angeschrieben, dass die Entwicklung Marktbreits ausgebremst wird und seit rd. 30 Jahren nichts weiter passiert ist.
Anträge aus der Bürgerversammlung der Stadt Marktbreit vom 28.04.2016
Der Stadtrat beschließt dem Antrag des Herrn Schubert auf fristlose Kündigung des Architekturbüros Schröder nicht zu entsprechen. Die Stadt Marktbreit wird nochmals eine Verkehrsschau in Marktbreit und Stadtteil Gnodstadt beantragen. Hierbei sind die aufgezählten Punkte des Herrn Schubert speziell zu würdigen. Auch die Pflasterflächen sollen nochmals durch das Ing.-Büro Horn überprüft werden.
Bekanntgaben des Bürgermeisters
a) Mit Schreiben vom 15.06.2016 hat die Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen mitgeteilt, dass die Stadt Marktbreit mit ihrer Bibliothek im bayernweiten Vergleich der Ausleihzahlen weit über dem Durchschnitt liegt.
b) Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 04.07.2016 mitgeteilt, dass hinsichtlich der Planfeststellung über die Umweltverträglichkeitsprüfung Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes neue Immissionswerte zugrunde gelegt werden. Dies bedeutet, dass der Umfang aller ausstehenden Lärmschutzprojekte überprüft werden müssen. Die DB Netz AG wird daher in den Abschnitten Winterhausen, Goßmannsdorf, Ochsenfurt, Marktbreit und Obernbreit die der Planfeststellung zugrunde liegenden schalltechnischen Untersuchungen überprüfen und mit den neuen abgesenkten Grenzwerten neu berechnen.
c) Neugestaltung des Mainufers, 2. Bauabschnitt. - wasserrechtliche Genehmigung und Altlasten im Bereich der ehemaligen DBV-Tankstelle.
Am 08.07.2016 fand eine Besprechung statt. Teilnehmer waren: Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt, Sachverständigenbüro GEO-Technik, Ingenieurbüros und Stadt Marktbreit. Es wurde nach eingehender Untersuchung des Sachverständigenbüros GMP folgendes festgestellt. Gemäß dem Gutachten wird das Grundwassergefährdungspotential als hoch bis sehr hoch eingeschätzt. Zur weiteren Gefährdungsabschätzung sind weitere Untersuchungen (Detailuntersuchung) zur horizontalen und vertikalen Eingrenzung durchzuführen. Die Unterlagen für die Beantragung der wasserrechtlichen Genehmigung werden vorbereitet. Das Angebot vom Sachverständigenbüro GMP wird geprüft. Die Ausschreibungsunterlagen werden überarbeitet. Mit dem Bau des östlichen Bereiches kann vorher begonnen werden. Nach Fertigstellung der Detailuntersuchung findet eine erneute Gesprächsrunde mit allen Beteiligten statt, um die weitere Vorgehensweise zum Bau des westlichen Bereiches und den Umfang der Altlastensanierung festzulegen.